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BFSG - Barrierefreiheit ist Pflicht – Vermeiden Sie teure Abmahnungen!
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Website inklusiv und zukunftssicher zu machen.
Stellen Sie sich vor: Ein Interessent ruft Ihre Website auf, kann Inhalte jedoch kaum lesen, weil die Kontraste zu niedrig sind. Oder ein Formular ist für Screenreader schwer verständlich. Für rund 15 % der Menschen ist das Internet ohne Barrierefreiheit nur eingeschränkt nutzbar.
Das BFSG verpflichtet seit 2025 zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote entsprechend barrierefrei zu gestalten. Eine barrierefreie Website stärkt Ihre Nutzerfreundlichkeit, Ihre Reichweite – und sorgt dafür, dass Ihr digitaler Auftritt modernen Anforderungen gerecht wird.
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht – sie ist auch eine große Chance. Eine zugängliche Website bedeutet für Sie:
- Orientierung an den gesetzlichen Anforderungen des BFSG
- Mehr Reichweite durch inklusives Webdesign
- Verbesserte SEO‑Performance
- Stärkeres Markenimage dank besserer Nutzererfahrung für alle
Warum mit uns?
Weil wir praxisnahe Lösungen anbieten, die funktionieren. Mit erfahrenen Fachexperten für digitale Barrierefreiheit, langjähriger Projekterfahrung und maßgeschneiderten Ansätzen für Websites und Online‑Shops begleiten wir Sie zuverlässig bei der Umsetzung.
Als Teil der QUADRILOG‑Gruppe profitieren Sie von einem starken Netzwerk aus IT‑Solutions, Marketing und Beratung – für nachhaltige digitale Lösungen aus einer Hand.
3 Schritte zum Ziel: Wie läuft es ab?
Analyse
Umsetzung
Go-Live
QUADRILOG Nissen IT-Consulting GmbH & Co. KG
FAQs
Das Thema Barrierefreiheit wirft bei vielen Unternehmen Fragen auf. In unseren FAQs können wir nur grundlegende Fragen beantworten. – Unser BFSG-Experte erklärt es Ihnen persönlich, verständlich und praxisnah.
Wenn Ihre Website ab Juni 2025 nicht barrierefrei ist, verstoßen Sie gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das kann nicht nur zu Imageschäden und Umsatzeinbußen führen, sondern auch zu behördlichen Bußgeldern: Bis zu 100.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen und bis zu 10.000 Euro bei weniger schweren Verstößen (§ 37 BFSG). Außerdem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden.
Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) sowie der deutschen BITV 2.0. Dazu gehören u. a. ausreichende Farbkontraste, eine klare Strukturierung von Inhalten, die Bedienbarkeit mit Tastatur und Screenreader sowie barrierefreie Formulare. Wichtig ist: Es geht nicht um kosmetische Anpassungen, sondern um die vollständige Nutzbarkeit Ihrer Website für alle Menschen.
Die Dauer hängt stark vom Umfang und der Komplexität Ihrer Website ab. Kleine Websites lassen sich in wenigen Wochen fit machen, umfangreiche Plattformen oder Online-Shops benötigen in der Regel mehrere Monate. Entscheidend ist ein frühzeitiger Start – so können wir zunächst ein Audit durchführen, die Schwachstellen dokumentieren und anschließend einen realistischen Zeitplan für die Umsetzung erstellen.
Ja. Besonders Online-Shops sind betroffen, da sie eine Dienstleistung für die breite Öffentlichkeit anbieten. Shop-Betreiber müssen sicherstellen, dass Produkte, Warenkörbe, Checkout-Prozesse und Formulare barrierefrei nutzbar sind. Wer hier nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Kaufabbrüche und den Verlust von Kunden.